Das Notariats- und Advokaturbüro erbringt Dienstleistungen auf dem gesamten Gebiet des Notariats und der Advokatur. Von der einfachen Beglaubigung bis hin zu umfassender Rechtsberatung im Zuge von Unternehmensreformen werden Sie umfassend und kompetent beraten. Zu den angebotenen Dienstleistungen zählen insbesondere:
Sachenrecht: Kaufverträge, Baurechtsverträge, Kaufrechtsverträge, Errichtung von Dienstbarkeiten und Grundpfandrechten (Schuldbriefe), Begründung von Stockwerkeigentum,
Ehe- und Erbrecht / Konkubinat: Eheverträge, Konkubinatsverträge, Testamente und Erbverträge, Errichtung von Steuerinventaren, Erbschaftsinventaren, Erbteilungen, Willensvollstreckungsmandate
Gesellschaftsrecht: Gründung von Gesellschaften (Aktiengesellschaften AG, Gesellschaften mit beschränkter Haftung GmbH), Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Statutenänderungen, Sitzverlegungen, Kaufverträge für Stammanteile und Aktien
und als Fürsprecher insbesondere auf den folgenden Fachgebieten:
Bau- und Planungsrecht, Verwaltungsrecht, Enteignungsrecht, Scheidungsrecht, Handelsrecht, Gesellschafts- und Firmenrecht
Das Honorar und die Gebühren für die Dienstleistungen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen in:
Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN) vom 26. April 2006
Kantonales Anwaltsgesetz vom 28. März 2006
Bundesgesetz über die Freizügigkeit von Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000